Steuerbescheinigung
Die Steuerbescheinigung, die Anrecht auf eine Steuerermäßigung gibt, obliegt mehreren legalen Bedingungen:
- die Spendengelder müssen vom.von der Spender.in selbst, also von dessen.deren eigenem Konto, sofort auf das Konto von Oxfam Solidarität, BE37 0000 0000 2828 (BIC : BPOTBEB1) überwiesen werden.
Die folgende Mitteilung muss hierfür benutzt werden: « 6109 TEAM Teamnummer ». - Dies gilt sowohl für die Banküberweisungen, die über die Teamseite auf der Internetseite von Oxfam Trailwalker getätigt werden, als auch für klassische Überweisungen sowie Home- oder Netbanking.
- Eine Steuerbescheinigung wird erstellt sobald der jährlich an Oxfam-Solidarität überwiesene Gesamtbetrag mindestens 40 € beträgt.
- Die Steuerbescheinigungen werden von uns elektronisch bei der Steuerbehörde eingegeben und erscheinen so in Tax-On-Web.
Diese geben Anrecht auf eine Steuerermäßigung von 45% der gesamten Spenden. - Im Laufe des Monats März empfängt der.die Spender.in die Steuerbescheinigung des vergangenen Jahres per Mail.
- Der Name des.der Empfänger.in.s der Steuerbescheinigung muss mit dessen Kontonummer verbunden sein. Dies kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden.
- Gemäß einem vergleichbaren Verfahren können Unternehmen, die der Körperschaftssteuer unterliegen, ebenfalls von einer solchen Steuermäßigung profitieren.